Kommunalpolitik
16.02.2017 in Kommunalpolitik
Im Gemeinderat vergangener Woche wurde u.a. auch die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes 2030 mit Schwerpunkt "Wohnen" behandelt. Da Neureut viele Freiflächen aufweisen kann, sind viele Flächen zur Prüfung für zukünftige Wohngebiete vorgesehen. Den Prüfflächen für Neureut lag der Entwurf für das Räumliche Leitbild zugrunde.
Zahlreiche Änderungsanträge erforderten folgende Anpassungen, die zusätzlich an den Nachbarschaftsverband zur Prüfung für Wohnbauflächen gemeldet werden sollen:
Die Fläche des Adolf-Ehrmann-Bades KA.2-W-061, ein bisher nicht vorgesehener Teil von Neubruch KA.2-W-062, neuer Zuschnitt von südlichem Oberfeld KA.2-W-063.
Das Gebiet Unterfeld West KA.2-W-064 (Rembrandtstraße) wird aus der Prüfkulisse herausgenommen und die Bebauung nicht weiterverfolgt.
Unstrittig war die Prüfung zur Wohnbebauung folgender Flächen:
Zentrum III KA.1-W-122, Neubruch KA.2-W-062, südliches Oberfeld KA.2.W-063, Grüner Weg KA.2-W-067, Mitteltorstraße KA.2-W-069.
Manche der Prüfflächen wurden im Ortschaftsrat so verändert, dass die Freihaltetrasse für die Nordtangente stark eingeengt wird und der Planungsausschuss des Gemeinderats folgte diesem Votum.
Zwischenzeitlich hat die Verwaltung, hier insbesondere unser Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup, zugesichert sich beim Regionalverband für die Herausnahme der Freihaltetrasse einzusetzen. Dies ist besonders wichtig, da die Nordtangente bis 2029 aus dem Bundesverkehrswegeplan herausgenommen ist und danach wieder aufgenommen werden kann. Darüberhinaus könnte und sollte dieser Freiraum durch die Ausweisung als Landschutzgebiet gesichert werden. Alle oben genannten Flächen werden vorerst nur geprüft, ob sie für Wohnbebauung geeignet sind und bedeuten keine endgültige Entscheidung, diese soll erst im Dezember 2018 fallen.
Ihre Irene Moser, Stadträtin
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