Veranstaltung zur Härtefallkommission

Veröffentlicht am 13.02.2017 in Veranstaltungen

Dank an Ortschaftsrat und ehemaligen ersten Bürgermeister Harald Denecken für seinen lebendigen Vortrag über die Tätigkeit der Härtefallkommission des Landes Baden -Württemberg. Er wurde als „Persönlichkeit des Landes“ vom Innenminister Baden-Württembergs in dieses Gremium berufen, das monatlich über Asylfälle entscheidet, bei denen das Asylrecht unanfechtbar verneint wurde und bei denen die Asylsuchenden vor der Abschiebung stehen.

Anschaulich verstand es Harald Denecken, die nüchternen Zahlen der Statistik - von insgesamt 395 in 2015 gestellten Anträgen an die Härtefallkommission waren 105 aus rechtlichen Gründen (z. B. nicht abgeschlossene gerichtliche Verfahren) unzulässig, 144 offensichtlich unbegründet und lediglich 31 erfolgreich (Härtefallersuchen an den Innenminister) - durch die Schilderung von Einzelfallschicksalen mit Leben zu füllen. Doch selbst wenn sich die Härtefallkommission mit Zweidrittel-Mehrheit für ein Bleiberecht aus humanitären Gründen ausspricht, verbleibt das Recht zur Entscheidung beim baden-württembergischen Innenminister, der trotz positiven Votums der Härtefallkommission die Abschiebung des Antragstellers anordnen kann. Dass das Innenministerium aktuell plant, die formellen Voraussetzungen für die Antragstellung an die Härtefallkommission (Aufenthalt des Antragsstellers in Deutschland mindestens 4 Jahre statt wie bisher 2 Jahre) zu verschärfen, nahmen die Zuhörer erstaunt zur Kenntnis.  

Barbara Rohrhuber

 

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