SPD berät zu Kirchfeld-Nord und zu Geschwindigkeitsreduktion

Veröffentlicht am 16.11.2015 in Kommunalpolitik

Bei seinem letztwöchigen Treffen beriet der SPD Ortsverein Neureut unter anderem über die vergangene Sitzung des Ortschaftsrates.

Die Vertreter der Volkswohnung beziehungsweise der Konversionsgesellschaft stellten bei der Ortschaftsratssitzung die Zeitpläne für Verkehrsführung und Erschließung des Gewerbegebietes Kirchfeld-Nord vor und führten aus, dass die bereits begonnenen Rückbaumaßnahmen ab Dezember richtig Fahrt aufnehmen würden und auch Kanalarbeiten folgen sollten. Die Erschließung des Gewerbegebietes über die Linkenheimer Landstraße könne aber erst ab April 2016 hergestellt werden. In der Folge müsste, bis zur Herstellung dieser Ausfahrt, das abgebrochene Material –ca. 11.000 Tonnen– über die Abraham-Lincoln-Allee abgefahren und weiteres Material über die gleiche Straße angefahren werden. Die SPD- Fraktion widersprach den Ausführungen aufs Schärfste, da zugesagt war die Erschließung des Gebietes über die Linkenheimer Landstraße mit Priorität herzustellen, um dann zumindest den größten Teil der Transporte hierüber abzuwickeln. Geschlossen forderte der Ortschaftsrat die Geschäftsführung der Konversionsgesellschaft auf, die früheren Versprechen einzuhalten.

Über den Antrag der SPD-Fraktion zu einem Bündel an geschwindigkeits-reduzierenden Maßnahmen in verschiedenen Neureuter Straßen wurde in der Ortschaftsratssitzung ebenfalls beraten und fand eine große Mehrheit im Gremium. Ziel war es, die Welschneureuter Straße, wenigstens zwischen Neureuter Hauptstraße und Unterfeldstraße, auf Tempo 30 zu reduzieren. Das Gleiche galt für die Neureuter Hauptstraße, zwischen Welschneureuter Straße und Bärenweg. Alle anderen Innerorts befindlichen Straßen mit Tempo 50 sollten wenigstens eine Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 40 km/h erfahren. Die Fraktionsvorsitzende Barbara Rohrhuber zeigte sich hinsichtlich der Genehmigungschancen recht optimistisch, da die Argumente nicht zu wiederlegen seien. Nun läge aber der Ball im Spielfeld der Unteren Polizeibehörde die entscheiden müsse, dabei aber auch ihre juristischen Auslegungsspielräume nutzen sollte.

 

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