Sachstand zur Planung der Querspange von der 2. Rheinbrücke zur B36

Veröffentlicht am 03.09.2022 in Allgemein

Unter Leitung von Frau Prof. Karmann-Wössner hat das Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe am 21.07.2022 in einer gemeinsamen Sitzung des Planungsausschusses, des Ortschaftsrates und der Ortsverwaltung Neureut und der beteiligten Bürgervereine den Sachstand zur Planung der Querspange vorgestellt und ist dabei auf die folgenden Punkte eingegangen:
 
1. Warum 4 Spuren anstatt 2 Spuren?
2. Tunnel oder Verschiebung der Trasse 2
3. Warum fällt die Nordtrasse (Trasse 2) raus?
4. Weitere Untersuchungen zu den Trassen 1b und 3d
5. Wie sieht die Beteiligung der Öffentlichkeit aus?
6. Stand Planung 2. Rheinbrücke, insbesondere zur Radwegplanung
 
Frau Finkbeiner (RP-Karlsruhe, Stellvertretende Referatsleiterin) stellte sehr übersichtlich in etwa einer Stunde den Planungsstand vor. Die einzelnen Planungsschritte sind nachvollziehbar, die bisher eingeholten Gutachten (Stand Vorplanung) notwendig und in der Bewertung klar. Es haben sich die Varianten 3d und 1b als die beiden „besten“ herauskristallisiert. Die Variante 2 (Nordvariante), die vom Ortschaftsrat Neureut, den Bürgervereinen und der Stadtverwaltung Karlsruhe favorisiert wird, schneidet am schlechtesten ab. Die Powerpointpräsentation mit den Plänen und Trassenvarianten ist unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt4/ref44/seiten/b36-querspange-2rheinbruecke/ zugänglich.
 
Über die Details der Gutachten kann man diskutieren, wesentlich sind die formalen Kriterien, die – wie von Frau Finkbeiner vorgetragen – auch dem RP teilweise keinen Spielraum geben. So werden beispielsweise über EU-Recht Ausschlusskriterien definiert werden.
Und das führt zum Punkt 1: Da für die Querspange Bundesrecht gilt, besteht zur Festlegung des Querschnitts kein Spielraum – nach den Verkehrszahlen (Grenze 15.000 FZ) muss 4-spurig gebaut werden. Man strebt an, keine Standstreifen zu wählen, um so 7 m in der Breite zu sparen (RQ21 statt RQ28). Das beantwortet auch die Anfrage der Bürgervereine: Im Osten (Anschluss BAB Karlsruhe-Nord) entsteht eine kommunale Straße, die nach Recht auch bei höheren Verkehrszahlen einen 2-spurigen Ausbau zulässt.
 
Zu Punkt 2 und 3: Die Tunnelvariante der Trasse 2 wurde untersucht, führt aber zu Kosten von > 500 Mio. € (Trasse 1b und 3d liegen bei ca. 100 Mio. €). Außer den Kosten scheidet die Variante 2 vor allem wegen der sehr große Eingriffe in die Landschaft, den Natur- und Artenschutz etc. aus.
 
Zu Punkt 4: Durch die Entwicklung der Untervarianten 1b und 3d wurden weitere Untersuchungen notwendig, weil sie Trassen-Verschwenkungen vorsehen. Diese Untersuchungen fließen in die Vorplanung mit ein.
 
Die Beteiligung der Öffentlichkeit (Punkt 5) erfolgt kontinuierlich durch den Projektbegleitkreis und soll im Oktober mit einer öffentlichen Veranstaltung fortgeführt werden.
 
Der Stand der Planung zur 2. Rheinbrücke wurde ebenfalls vorgestellt (Punkt 6). Träger der Planung ist Rheinland-Pfalz, das regelmäßige Konsultationen mit dem RP-Karlsruhe durchführt. Die Objektplanung der Brücke und die Tragwerksplanung (Statik) werden aktuell ausgeschrieben. Die Forderungen des geschlossenen Vergleichs werden derzeit umgesetzt: Planung der Radwege an beiden Rheinbrücken, Studie zum ÖPNV (Machbarkeit, Szenarien liegen vor, aktuell wird die 0-Fall-Analyse umgesetzt), Ausgleichsmaßnahmen (in der Umsetzung).
 
Zur Diskussion: Hauptsächlich von Neureuter Ortschaftsräten wurden Statements/Fragen zur Trassenlage/-auswahl und fehlender Verkehrsplanung für Neureut, von Gemeinderäten zu Radwegen und zum Zeithorizont (keine Antwort) abgegeben/gestellt.
 
Zusammenfassung: Formal gibt es derzeit wenig Möglichkeiten einzuhaken. Die Vorgehensweise des RP ist gut und nachvollziehbar, über Gutachtendetails zu streiten hat wenig Aussicht auf Erfolg. Auch sind die Voraussetzungen für die 4- oder 2-Spurigkeit an die gesetzlichen Grundlagen für Bundesfernstraßen geknüpft.
 
Ein guter Ansatz ist die Forderung nach einem neuen, aktuellen Verkehrsgutachten, da die Daten in der Planung von 2016 stammen. Das neue Verkehrsgutachten sollte auch die Auswirkungen des Klimaschutzes (u.a. Zunahme des Radverkehrs) und einer durch die Pandemie veränderten Arbeitswelt (Stichwort „Homeoffice“) mit berücksichtigen.

 

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