Führung durch das Bundesverfassungsgericht

Veröffentlicht am 13.08.2019 in Allgemein

Dank einer Anfrage von Philipp Moser für eine Gruppe politisch interessierter Freunde bot Wolfgang Rohrhuber, Leiter der EDV und der Dokumentationsstelle auch Mitgliedern des SPD Ortsvereins Neureut eine Führung durch das Bundesverfassungsgericht an.

Nach der Einlasskontrolle stellte Wolfgang Rohrhuber anhand der Photographien im Foyer in der sogenannten Ahnengalerie einige markante Richterpersönlichkeiten vor. Besondere Verdienste hatte sich etwa im Jahre 1952 Gerhard Leibholz erworben, der während einer Verfassungskrise durch seine Status - Denkschrift maßgeblich dazu beitrug, dass das Bundesverfassungsgericht bis heute vollkommen unabhängig entscheiden kann und den anderen obersten Verfassungsorganen Bundespräsident, Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat gleichgestellt ist. Nach Gerhard Leibholz und dem damaligen Gerichtspräsidenten Hermann Höpker Aschoff sind auch Straßen in Kirchfeld - Nord benannt.

Anhand von drei Inforamtionsfilmen ging Wolfgang Rohrhuber eingehend auf Geschichte, Aufbau, Alltag und Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts ein. In einem lebhaften Gespräch wurde die besondere Situation des Gerichts und seine Bedeutung auch innerhalb der deutschen und europäischen Rechtsprechnung beleuchtet. Von den jährlich etwa 6.000 Verfassungsbeschwerden, die normalerweise erst nach Rechtswegeerschöpfung zulässig sind, haben leider nur zu etwa 2,4% Erfolg. Sie können aber ohne Anwalt und gerichtskostenfrei eingelegt werden. Im Plenarsaal wurden die Ölgemälde von den ausgeschiedenen Präsidenten und Vizepräsidenten sowie von der einzigen bisherigen Präsidentin Frau Limbach betrachtet. Die Führung endete im Sitzungssaal, in dem die transparente Architektur des denkmalgeschützten Gebäudes besonders deutlich wird. Dank der abwechslungsreichen und mit Anekdoten aus dem Gerichtsalltag veranschaulichten Ausführungen verging die ausgedehnte Führung wie im Fluge und ermöglichte einen intensiven Einblick in Bedeutung und Alltag dieses höchsten deutschen Gerichtes im Rang eines obersten Verfassungsorganes.

 

 

 

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