Sommergrüße und zweite Rheinbrücke

Veröffentlicht am 02.08.2020 in Allgemein

Liebe Neureuterinnen und Neureuter,

 

am Dienstag, 21. Juli, stand der Tagesordnungspunkt „Vergleich in Sachen 2. Rheinbrücke“ auf der Tagesordnung der Gemeinderatssitzung.

Die SPD Neureut und ich als deren Vorsitzende engagieren sich seit Jahren gegen den Bau einer 2. Rheinbrücke, die nur 1,5 km von der bestehenden Brücke entfernt ist. Vor kurzem wurde der Deckenbelag der bestehenden Rheinbrücke für einen Millionenbetrag saniert und so die Brücke für die Zukunft ertüchtigt.

 

Unser Ziel war der Bau einer Ersatzbrücke an der Stelle der bestehenden Brücke. Dies scheint nun nicht mehr zu verwirklichen zu sein. Mit einer großen Mehrheit von 40 Ja-Stimmen wurde dem Vergleich im Gemeinderat zugestimmt.

Acht Nein-Stimmen fielen da kaum ins Gewicht. Mit anderen stimmte ich als Stadträtin gegen den Vergleich. Es fühlte sich für mich unehrlich an, würde ich dem Vergleich zustimmen, so, als würde ich „Ja“ zur 2. Rheinbrücke sagen. Eine Enthaltung kam für mich auch nicht in Frage, da dies gleichbedeutend mit Unentschlossenheit für mich gewesen wäre.

 

Aber nun zur Konsequenz für Neureut und für mich aus dem Vergleich:

  1. Es wird ein Geh-und Radweg über die 2. RB mit direkter Anbindung ans Radwegenetz geplant mit Realisierung des Baurechts.
  2. Die Geh- und Radwege entlang der B10 werden optimiert.
  3. Eine Machbarkeitsstudie zur Aufwertung des ÖPNV für eine leistungsfähige Rheinquerung zwischen Karlsruhe und Wörth wird vom Land beauftragt.
  4. Das beklagte Land verpflichtet sich, über die im Planfeststellungsbeschluss enthaltenen Maßnahmen hinaus weitere Ausgleichsmaßnahmen mit den jeweiligen Beteiligten abzustimmen und umzusetzen.
  5. Das beklagte Land verpflichtet sich, über die im Planfeststellungsbeschluss enthaltenen Maßnahmen hinaus weitere Ausgleichsmaßnahmen mit den jeweiligen Beteiligten abzustimmen und umzusetzen
  6. Soweit sich die Realisierung des Vorhabens „Anbindung B 36“ nicht wegen verfahrenstechnischer, vergabetechnischer Probleme oder einer Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss verzögert, verpflichtet sich das Land, den Anschluss der zweiten Rheinbrücke an der AS „Ölkreuz“ erst dann in Betrieb zu nehmen, wenn ein direkter Anschluss der zweiten Rheinbrücke an die B 36 hergestellt ist. Im Falle einer Verzögerung der Realisierung einer Anbindung an die B 36 verpflichtet sich das Land, bis zur Herstellung eines direkten Anschlusses der zweiten Rheinbrücke an die B 36 den Verkehr von den beiden Rheinbrücken zur Südtangente Karlsruhe an der AS „Ölkreuz“ so zu drosseln, dass dort keine Verschlechterung der Verkehrsverhältnisse auftreten kann.

Die sechs Punkte sind gekürzt wiedergegeben, Sie können bei Bedarf auf der Homepage der Stadt

Karlsruhe unter Gemeinderatssitzung vom 21.07.2020,TOP 3, den vollständigen Wortlaut nachlesen. Link

 

Ich werde mich in Zukunft mit allen Kräften dafür einsetzen, dass nur eine verträgliche, 2-spurige Anbindung an die B36 geplant wird, die so nördlich wie möglich in dem vorgegebenen Korridor auf die B36 trifft.

Denn eins muss klar sein: Neureut und die Welschneureuter Straße dürfen auf keinen Fall zusätzlich mit Verkehr belastet werden.

 

Sommergrüße

Wir wünschen allen Bürgerinnen und Bürgern einen erholsamen, gesunden Sommer zu Hause, in der Nähe oder auch etwas weiter entfernt.

Genießen Sie die freien Tage, passen Sie gut auf sich auf und kommen Sie gesund und erholt wieder zurück.

Ihre Irene Moser, Vorsitzende SPD Neureut

Stadt- und Ortschaftsrätin

Wir wünschen allen Bürgerinnen und Bürgern einen erholsamen, gesunden Sommer zu Hause, in der Nähe oder auch etwas weiter entfernt.

Genießen Sie die freien Tage, passen Sie gut auf sich auf und kommen Sie gesund und erholt wieder zurück.

Ihre Irene Moser, Vorsitzende SPD Neureut

Stadt- und Ortschaftsrätin

 

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