Informationsveranstaltung zur Querspange zur B 36

Veröffentlicht am 11.10.2022 in Allgemein

Die zweite Rheinbrücke und die Querspange zur Anbindung an die B 36 sind vom Bundestag im Bundesverkehrswegeplan 2030 als vordringlicher Bedarf gesetzlich festgelegt. Wegen der anzuwendenden Vorschriften für Bundesfernstraßen mit über 15.000 KFZ täglich ist ein vierspuriger Ausbau vorgesehen, wenigstens ohne Standstreifen. Die Straßenneubauprojekte des Bundes werden Natur zerstören und mehrere Hunderttausend Tonnen CO 2 jährlich zusätzlich produzieren, was mit der vom Land vorgegebenen Verkehrsreduktion von 20% bis 2030, aber auch mit den verbindlichen Klimazielen des Bundes für den Sektor Verkehr nicht vereinbar ist. Laut Koalitionsvertrag sollen die Straßenneubauprojekte auch im Hinblick auf die Einhaltung der Klimaziele nochmals überprüft werden. Um eventuelle Änderungen bezüglich der Querspange zu erreichen ist unmittelbarer Adressat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Nach den Voruntersuchungen, insbesondere der Umweltverträglichkeitsprüfung zu den Varianten der Querspange sind nun zwei Varianten in der engeren Wahl, nämlich die Variante 3d mit einem größeren Schlenker nach Norden und die in S-Form erst nach Norden, dann nach Süden geschwungene Variante 1b.

Hierzu kann man online über ein Mentimeter die persönlich bevorzugte Variante wählen, kann aber nicht gegen die Querspange abstimmen.

 

Beide Varianten enden südlich der Ausfahrt Neureut Süd. Ohne Maßnahmen bringt das zusätzlichen Durchgangsverkehr in der Welschneureuter Straße und in der Folge auch im Klammweg. Das Regierungspräsidium, das die Planung im Auftrag des Bundes durchführt, zeigt aber inzwischen Bereitschaft, Lösungen zur Entlastung der Ausfahrt Süd und der betroffenen Neureuter Straßen zu suchen, etwa durch Sperrung für den Durchgangsverkehr.

 

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